Laut Jugendschutzgesetz darf eine volljährige Person über 18 Jahren auf eine Personen zwischen 16 und 18 Jahren aufpassen.

 

Hinweis, es gilt nur:

Personalausweis, Reisepass oder KFZ Führerschein.

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Fr. 05.07.2013 - Summer White Night @ Nachtcafe (Leipzig)
Erziehungsbeauftragung.pdf
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